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Teilungsgenehmigung > Abgeschlossenheitsbescheinigung > Teilungserklärung > Eigentumswohnung > ERKELENZ

Unser Kompetenz – Ihr Vorteil

  Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Wir als Architekten beantragen Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Baubehörde. Bei dieser Aufteilung stellen wir sicher, daß die jeweilige Wohnung selbst in sich abgeschlossen ist. Ferner werden die Gemeinschaftsteile festgelegt. Innerhalb von 4 –6 Wochen erhalten Sie, wenn keine bauordnungsrechtliche Belangen entgegenstehen, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Bauplänen und dem Lageplan ist ein Termin bei einem Notar notwendig. Er erstellt die notarielle Teilungserklärung , die ins Grundbuch eingetragen wird.

  Teilungsgenehmigung

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